Rechtliche Aspekte - Osteuropäische Pflegekräfte für die häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung.

Wir gewährleisten legale Beschäftigung des eingesetzten Pflegepersonals

CareCheck24 trägt dafür Sorge, dass Sie als Dienstleistungsempfänger auf der sicheren Seite stehen. Der Vermittlungsmarkt für ausländische Pflegekräfte kann diversifizierter nicht sein, da u.a. sehr viele unterschiedliche Aussagen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermittlung von Pflegekräften aus Europa, speziell Osteuropa, gemacht werden.

Dadurch ist es für Familien und Betroffene sehr schwierig, eine vertrauenswürdige Agentur zu finden, die 24 Stunden Betreuung für Zuhause legal anbietet.

CareCheck24 arbeitet momentan nach dem Entsendemodell, da unsere Kunden hierbei die maximale Flexibilität haben und kein Risiko eingehen. Dabei liegt uns insbesondere die Auswahl der geeigneten Kooperationspartner am Herzen, die erst nach einer umfangreichen Überprüfung in unser Netzwerk mit aufgenommen werden. Nur wenn alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind, arbeiten wir mit einem Partner zusammen. Denn bei der häuslichen 24-Stunden-Pflege kommt es insbesondere auf Vertrauen an. Sie können uns vertrauen, dass wir alles Notwendige unternehmen, um Sie optimal zu unterstützen.

Legale Betreuungsmodelle

Es gibt drei Vermittlungsarten, die nach gültigem Recht einwandfrei sind. Dies beurteilen nicht nur spezialisierte Fachanwälte so, sondern auch Gerichte und Zollämter:

1. Anstellung von Personal:

Seit in Kraft treten des EU-weitem Freizügigkeitsgesetzes, dass für die meisten europäischen Länder gilt, steht es den Arbeitnehmern frei, innerhalb von EU-Staaten zu arbeiten und sich vor Ort anzumelden. Die Anstellung von Betreuungspersonal ist eine Option, die häufig praktiziert wird. Das Personal kann sowohl über die Arbeitsämter vermittelt werden als auch über Vermittlungsagenturen. Dabei geht die Familie allerdings auch alle Arbeitgeberpflichten ein und trägt die Risiken, die sich aus dieser Konstellation ergeben können (Krankheit, Urlaub, Kündigungsfristen, nicht-passendes Personal). Der wesentliche Vorteil besteht für Familien darin, dass die Weisungspflicht direkt dem Arbeitnehmer, also der Pflegekraft, gegenüber ausgeübt werden kann.

2. Entsendung nach dem Entsendegesetz:

Die Betreuungskraft ist bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und wird von diesem für einen definierten Zeitraum nach Deutschland in den Haushalt entsendet. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen. Der Nachweis einer legalen Entsendung erfolgt in Form eines sog. A1 Formulars, dass von der ausländischen Behörde nur dann ausgestellt wird, wenn die Rahmenbedingungen respektive die steuerlichen Abgaben geltendem Recht entsprechen. Die A1 Bescheinigung basiert auf dem deutsch-polnischem Entsendegesetz und legitimiert den Aufenthalt der Betreuer/innen.

3. Beauftragung von selbstständigen Betreuungskräften

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 28.09.2011 (B 12 R 17/09 R)) ist es auch möglich unter bestimmten Umständen, Betreuungskräfte für Haushalte mit pflegebedürftigen Menschen auf selbstständiger Basis zu beschäftigen. Bei der selbstständigen Tätigkeit von Betreuungskräften aus dem Ausland muss man allerdings in zwei unterschiedlichen Kategorien unterscheiden. Zum einen diejenigen, die in Deutschland ein Gewerbe anmelden und diejenigen, die im Ausland ein Gewerbe angemeldet haben und sich damit selbst entsenden. Dies bedeutet, dass diese Einzelunternehmer ähnliche Kriterien bei der Entsendung erfüllen müssen, wie es auch Dienstleistungsunternehmen vornehmen müssen. Generell gilt bei der Selbstständigkeit, dass gewährleistet ist, dass die Betreuungskräfte primär 1. Eigenverantwortlich handeln, 2. Unternehmerrisiko tragen und 3. Keiner Weisung seitens des Kunden unterliegen. Ebenso müssen alle Formalien eingehalten werden, wie eine gültige Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Krankenversicherungsschutz und die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen.

Achtung! Sehr viele Betreuungskräfte sind nicht in der Lage, diese Kriterien zu erfüllen und es fehlt Ihnen an Wissen. Ebenso werden auch selbstständige Betreuungskräfte über Agenturen angeboten, die eine direkte Verbindung zu den Betreuungskräften haben und dadurch nach der Praxis eher Arbeitgeber als Auftraggeber sind und somit die Betreuungskräfte in eine scheinselbstständige Situation bringen. Ebenso ist es für Kunden überhaupt nicht nachvollziehbar oder kontrollierbar, ob die Betreuungskräfte ihre Abgaben im Ausland leisten und das für die Legitimation wichtige Dokument A1 überhaupt Gültigkeit hat oder ob es nicht schon längst von der zuständigen Stelle wieder entzogen wurde, da keine Sozialversicherungsleistungen erbracht oder andere Rahmenparamater nicht eingehalten wurden, wie beispielsweise, dass einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland auch nachgekommen wird. Dann werden Sie als Kunde nämlich automatisch zum Arbeitgeber und laufen Gefahr, dass Sie entgangene Sozialversicherungsabgaben nachzahlen müssen. Davon abgesehen sind die Selbstständigen im Regelfall nicht haftpflichtversichert.

Wichtig für Sie in diesem Zusammenhang ist, dass Sie eine vertrauenswürdige Vermittlungsagentur haben, die Ihnen transparent aufzeigt, ob die Beschäftigung einer Selbstständigen rechtens ist oder nicht. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die Selbstständigen von professionellen Dienstleistern bei der Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeiten und im Rahmen der Rechtssicherheit unterstützt werden. Denn nur wenn diese Paramater geschaffen sind, sind Sie als Kunde auf der sicheren Seite. Dann ist eine legale Beschäftigung von Selbstständigen möglich und auch eine gute Option.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben, informieren wir Sie gerne!