A1-Bescheinigung - legale Osteuropäische Pflegekräfte

Das Formular A1 gilt innerhalb der Europäischen Union und bescheinigt die Sozialversicherungspflicht entsendeter Personen. Das Formular A1 (ehemals E-101) wird immer benötigt, wenn Sie eine Pflegekraft aus einem anderen Land innerhalb der EU in Deutschland beauftragen.

CareCheck24 vermittelt zumeist Pflegekräfte, die aus Polen oder weiteren osteuropäischen Ländern kommen und Senioren hier in Deutschland betreuen. In den meisten Fällen sind diese osteuropäischen Pflegekräfte günstiger als entsprechende Pflegekräfte aus Deutschland.

Grundsätzlich dürfen Nicht-Bundesbürger nicht ohne Erlaubnis in Deutschland wohnen und arbeiten. Der deutsche Staat möchte vor allem die Schwarzarbeit unterbinden und gleichermaßen sicherstellen, dass in Deutschland arbeitende Personen Renten- und Sozialversichert sind.

Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit können aber Gewerbebetriebe ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten. Dazu entsenden sie die entsprechenden Pflegehilfskräfte oder Haushaltshilfen aus Polen in deutsche Familien.

Wichtig ist nun, dass die deutsche Familie keinen direkten Arbeitsvertrag mit der polnischen Haushaltshilfe selbst schliesst, sondern immer nur mit dem Betrieb, aus dem die entsendete Haushaltshilfe oder Pflegekraft entstammt. Andernfalls fungiert die deutsche Familie als Arbeitgeber und muß u.a. Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Der Preisvorteil, den die polnischen Haushaltshilfen haben, wäre damit verspielt.

A1 – der Ablauf

Die deutsche Familie beauftragt also nicht direkt eine Haushaltshilfe, sondern schließt einen Vertrag mit der polnischen Arbeitsagentur. Diese entsendet seine Angestellten für eine gewisse Zeit nach Deutschland, um vor Ort die Senioren zu betreuen.

Der polnische Arbeitgeber bleibt weiterhin in der Verantwortung für die entsendete Pflegekraft oder Haushaltshilfe die nötigen Sozialversicherungs- bzw. Rentenabgaben zu zahlen. Um dies nachzuweisen, muss die polnische Arbeitsagentur das Formular A1 (ehemals E 101) beantragen und der deutschen Familie übergeben!

Das Formular A1 bescheinigt der deutschen Familie also, dass die Pflegekraft weiterhin Sozialversichert ist und die Familie damit nicht für die Sozialabgaben zuständig ist.