[1] Die Berechnung kann je nach Anforderungen, den persönlichen Erfahrungen der Betreuungskraft, den benötigten Qualifikationen, gesundheitlichen Einschränkungen, besonderen Serviceleistungen und Wünschen in Bezug auf die Ausgestaltung der Arbeit als auch die Umstände, in denen die Arbeit vollzogen wird, variieren.
[2] Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater. Die Steuervorteile differieren, je nachdem ob Sie selbst betroffen und Auftraggeber sind oder im Namen ihres Angehörigen agieren.
[3] Das errechnete Ergebnis stellt einen Richtwert dar und kann sich vom tatsächlichen Wert unterscheiden, wir übernehmen keine Haftung.
[4] zzgl. Feiertagszuschläge ab 5 Tagen pro Jahr je nach Pflegedienstleister .
[5] 50% für Kurzzeitpflege kann zusätzlich für die Verhinderungspflege veranschlagt werden (Erhöhung um 806 EUR/Jahr)